Wettbewerbsbedingungen
Ausrichter
Die Telekom Beethoven Competition (nachfolgend auch „Wettbewerb“) wird von der Deutsche Telekom AG (nachfolgend auch „DTAG“), welche die Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH (nachfolgend auch „IBFB“) mit der Organisation des Wettbewerbs beauftragt hat, ausgerichtet. Vertragspartner der Teilnehmer*innen ist die DTAG. Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sind an die IBFB zu richten.
Teilnahmeberechtigung
An der Telekom Beethoven Competition 2025 können Pianist*innen aller Nationen sowie Staatenlose teilnehmen, die nach dem Recht des Staates, welchem sie angehören, rechtsfähig und geschäftsfähig sind, und das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies bedeutet als Beispiel , dass Teilnehmer*innen nach dem 13.12.1992 (entspricht abgeschlossenes 32. Lebensjahr / 32. Geburtstag) und vor dem 03.12.2007 (entspricht abgeschlossenes 18. Lebensjahr / 18. Geburtstag) geboren sein müssen. Die Person muss zwischen dem 13. Dezember 1992 und dem 3. Dezember 2007 geboren worden sein, einschließlich dieser beiden Tage. Schüler*innen von Jurymitgliedern (zum Zeitpunkt der Bewerbung und bezogen auf regelmäßigen Unterricht von mindestens einem Jahr in den letzten 3 Jahren vor dem Wettbewerb) sind von der Teilnahme an der Competition ausgeschlossen. Außerdem sind frühere Preisträger*innen der International Telekom Beethoven Competition 2005, 2007, 2009, 2011, 2013, 2015, 2017, 2019, 2021 und 2023 (1., 2. und 3. Preis) von einer erneuten Teilnahme ausgeschlossen.
Aus allen vollständig eingegangenen Anmeldungen werden von einer Aufnahmekommission 28 Teilnehmer*innen ausgewählt, die zur ersten Runde nach Bonn eingeladen werden.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt über das Portal Muvac. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.
Auswahlverfahren/ Vorrunde
Mit der Anmeldung reichen die Bewerber*innen eine persönlich bespielte Aufnahme ein. Das Programm ist dem Repertoire unter dem Punkt „Vorrunde" zu entnehmen.
Eine Aufnahmekommission entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb. Hierbei werden maximal 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt. Sind alle Teilnahmebedingungen erfüllt, so sind die Aufnahmen für die Auswahl maßgeblich. Die Entscheidung wird bis zum 14. Juni 2025 schriftlich mitgeteilt. Erklärungen dazu werden nicht gegeben.
Hauptrunde
Die Auswahl der Sieger*innen findet in vier Wettbewerbsdurchgängen, der sogenannten Hauptrunde, voraussichtlich in der Zeit vom 3. bis 13. Dezember 2025 statt. Die Anreise erfolgt einen Tag vorher am 02.12.2025. Die DTAG oder IBFB ist berechtigt, die Daten abzuändern. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, sich für die Dauer der Hauptrunde von anderweitigen, kollidierenden Verpflichtungen freizuhalten. Ein Rücktritt ist dem Veranstalter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Die Reihenfolge des Vorspielens wird am Tag der Registrierung im Rahmen eines Empfangs für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer per Los ermittelt und während des gesamten Wettbewerbs beibehalten.
Für das Wettbewerbsprogramm ist das Repertoire und die dort genannten Bestimmungen verbindlich. Der Jury bleibt vorbehalten, die Darbietungen bei Zeitüberschreitung zu unterbrechen. Das Solo-Repertoire, mit Ausnahme des Werks aus dem 21. Jahrhundert ist in allen Wettbewerbsrunden auswendig vorzutragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben vor Ort Gelegenheit zum Üben und Einspielen.
Der Bewertungsmodus bleibt der Jury vorbehalten und ist im Juryhandbuch (pdf, 292,8 KB) nachzulesen. Er wird den Grundsätzen eines fairen Musikwettbewerbs entsprechen. In der ersten und zweiten Wettbewerbsrunde wird ein*e Teilnehmer*in durch eine Abstimmung im Internet im Zusammenhang mit der Live-Übertragung der Wettbewerbsrunden ermittelt. Den Teilnehmer*innen ist der Kontakt zur Jury während der Dauer des Wettbewerbs untersagt.
Anreise und Unterkunft
Die Registrierung erfolgt voraussichtlich und vorbehaltlich von durch die DTAG oder IBFB mitgeteilter Änderungen am Mittwoch, den 03. November 2025 von 10.00 – 16.00 Uhr. Die Teilnehmer*innen melden sich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises persönlich im Wettbewerbsbüro an.
Den Teilnehmer*innen wird gegen Abrechnung eine Reisekostenunterstützung in Höhe der angefallenen Reisekosten gewährt, höchstens jedoch:
• 250 € für Teilnehmer*innen aus europäischen Ländern bzw.
• 500 € für Teilnehmer*innen aus außereuropäischen Ländern.
Alle über die Reisekostenunterstützung hinausgehenden Kosten sind durch die Teilnehmer*innen selbst zu tragen. Für die Erstattung der Reisekosten akzeptiert der Veranstalter nur Originalbelege, keine Fotokopien. Der kürzeste Anreiseweg zwischen dem Wohnsitz oder Aufenthaltsort des jeweiligen Teilnehmers und dem Veranstaltungsort ist einzuhalten.
Zugelassene Bewerber*innen aus dem Ausland können, soweit erforderlich, mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung des Wettbewerbs das Einreisevisum beantragen. Die Kosten für erforderliche Visa oder sonstige, mit der Reise verbunden Kosten sind durch die Teilnehmer*innen zu tragen.
Allen zugelassenen Teilnehmer*innen wird für den Wettbewerbszeitraum die kostenfreie Unterkunft gewährt. Die Auswahl der Unterkunft steht im Ermessen der DTAG oder IBFB. Die Unterbringung kann bspw. in einer Gastfamilie, einem Hotel oder einer Wohnung erfolgen. Zum Üben werden Flügel in Räumen am Wettbewerbsort in der Zentrale der Deutschen Telekom bereitgestellt. Teilnehmer*innen, die während des Wettbewerbs in einer anderen als der von der DTAG oder IBFB bereitgestellten Unterkunft unterkommen möchten, tragen die Kosten und sonstigen Aufwände hierfür selbst.
Reise- und Verpflegungskosten von Begleitpersonen werden nicht übernommen. Für Begleitpersonen wird keine Unterkunft vermittelt.
Erfassung von Daten und Datenschutz
Es werden ausschließlich Daten erfasst, die für die Durchführung des Wettbewerbs und von Folgeveranstaltungen mit dem Preisträger sowie für Einladungen der Teilnehmer*innen zu künftigen Wettbewerbsrunden der Telekom Beethoven Competition 2025 verwendet und gespeichert werden. Auch diese Daten werden gelöscht, sobald ein*e Teilnehmer*i die Altersgrenze für die Teilnahme an de Telekom Beethoven Competition überschritten hat. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten finden Sie unter https://www.telekom.de/datenschutzhinweise (Allgemeiner Datenschutzhinweis der Telekom Deutschland GmbH (dt.))
Der weiteren Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit durch formlose Mitteilung gegenüber der DTAG oder IBFB widersprechen.
Weitere Verpflichtungen der Teilnehmer*innen
Die Teilnehmer*innen erklären sich mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular mit den folgenden Wettbewerbsbedingungen einverstanden:
Das von den Bewerber*innen mit der Anmeldung eingereichte Repertoire ist verbindlich. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.
Der*Dir erste Preisträger*in verpflichtet sich, unentgeltlich mit dem Beethoven Orchester Bonn an der "BeethovenNacht" im Dezember 2025 in Bonn mitzuwirken. Ein Anspruch auf Mitwirkung besteht nicht. Die Preisträger*innen verpflichten sich zudem zur Mitwirkung ohne Honorar an einem Konzert der Deutschen Telekom AG im Jahr 2026.
Für die Telekom Beethoven Competition 2025 stehen ausschließlich Steinway-Flügel zur Verfügung.
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, bestehende vertragliche Vereinbarungen mit Agenturen und deren Kerninhalte (Vertragslaufzeit, regionale Reichweite, bereits bestehende Konzertverpflichtungen in den 24 Monaten nach Abschluss der TBC 2025) unter Wahrung etwa gegebener Verschwiegenheitsvereinbarungen gegenüber dem Veranstalter offen zu legen.
Die Teilnehmer*inne in verpflichten sich, alle Anweisungen der DTAG oder IBFB zu befolgen. Die DTAG oder IBFB sind berechtigt, einzelne Teilnehmer*innen bei Nichtbefolgung der Anweisungen von der Teilnahme auszuschließen. Ansprüche der Teilnehmer*innen entstehen dabei nicht.
Kurzfristige Anpassung der Teilnahmebedingungen und der Veranstaltung
Der*die Teilnehmer*in erkennt mit seiner Teilnahme an, dass die Entscheidung darüber, ob die Telekom Beethoven Competition 2025 durchgeführt wird, im alleinigen Ermessen der DTAG steht. Dies beinhaltet auch die Entscheidung darüber, ob die Telekom Beethoven Competition 2025 nach der Einsendung der Teilnehmerbeiträge und vor Durchführung der Hauptrunde vorzeitig aus den nachfolgend benannten Gründen beendet wird.
Des Weiteren können die Teilnahmebedingungen kurzfristig durch DTAG angepasst werden, insbesondere falls dies wegen des Vorliegens höherer Gewalt erforderlich ist. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn es aktuelle Auflagen von den lokalen oder nationalen Behörden am Austragungsort Bonn gibt. Ob und wie die Veranstaltung angepasst wird, steht im Ermessen der DTAG.
Die Teilnehmer*innen sind sich dabei darüber bewusst, dass die International Telekom Beethoven Competition Bonn 2025 als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden soll, um den künstlerischen Rahmenbedingungen eines hochwertigen, internationalen Klavierwettbewerbs und gleichen Voraussetzungen für alle Teilnehmer*innen gerecht zu werden.
Die An- und Abreise steht in alleiniger Verantwortung und erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmer*innen. Dies gilt auch für die Unterbringung der Teilnehmer*innen während der Veranstaltung in Bonn. Soweit in diesen Bedingungen nicht anders geregelt, trägt die*der Teilnehmer*in sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, selbst. Es erfolgt zudem keine Erstattung der Anmeldegebühr bei Nichtteilnahme oder Ausfall der Competition.
Sollte eine Reise nicht angetreten werden (z.B., wenn die Veranstaltung abgesagt wird oder der Teilnehmer*in nicht zur Competition erscheinen will oder kann), entfällt zudem der Anspruch auf den von der DTAG gewährten Zuschuss zu den Reisekosten (vgl. Punkt „Anreise und Unterkunft“). Die*der Teilnehmer*in kann auch für schon gebuchte Transportmittel keine Kostenerstattung verlangen.
Haftung der DTAG oder IBFB
Die Möglichkeit zur Absage durch die DTAG besteht insbesondere in den Fällen, in denen die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Ein Fall höherer Gewalt liegt vor, sofern durch eine anerkannte Institution z.B. Robert Koch-Institut, Bundesrepublik Deutschland, Länder und Kommunen, insbesondere Gesundheitsbehörden, eine Reisewarnung oder eine erhöhte Risikowarnung für Bonn und Umgebung ausgesprochen wird oder eine anerkannte Institution die Region als Risikogebiet bzw. als besonderes betroffenes Gebiet einstuft oder die Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Gefährdungslage durch die Behörden untersagt wird oder Auflagen erteilt werden, die die Durchführung unmöglich machen.
Die Veranstaltung kann zudem abgesagt werden, wenn mehrere Teilnehmer*innen absagen oder nicht mehr einreisen dürfen und weniger als 50% der Teilnehmer zur Competition erscheinen können. Die Entscheidung ob die Veranstaltung abgesagt wird liegt im Ermessen der Veranstalter.
DTAG oder IBFB wird die Teilnehmer*innen unverzüglich über den Ausfall der Competition informieren. Im Falle einer Absage aus benannten Gründen haben die Teilnehmer*innen keine Ansprüche gegen die Veranstalter.
Sollten einzelne Teilnehmer*innen nicht an dem Wettbewerb und insbesondere der Hauptrunde teilnehmen können oder wollen, verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in dazu, DTAG oder IBFB unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Zur Klarstellung entstehen aus diesem Umstand keinerlei Ansprüche gegen die DTAG oder IBFB.
Derartige Ansprüche können insbesondere aber nicht abschließend aufgrund des längeren Aufenthalts in Bonn entstehen (z.B., Lohn-/Jobverluste, Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Bonn, Mehrkosten des Transports, Kosten für einen Corona-Test). Dasselbe gilt für den Begleiter oder Erziehungsbereichtigten.
Rechte
Die Teilnehmer*innen erklären sich mit der Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, dass die DTAG oder IBFB und/oder von ihr beauftragte Dritte, audiovisuelle Aufnahmen und/oder Audio-Aufnahmen, sowie Lichtbilder (Fotos) (im Folgenden gemeinsam „Aufnahmen“) vom Auftritt des*der Teilnehmer*in erstellen.
Der*die Teilnehmer*in räumt der DTAG oder IBFB das exklusive, zeitlich unbefristete, an Dritte unterlizenzierbare Recht ein, die Aufnahmen und/oder Ausschnitte hieraus in allen Medien zu verwerten, insbesondere die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu senden/weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen und öffentlich wiederzugeben.
Dies schließt das Recht ein, die Aufnahmen zeitgleich (live) oder zeitversetzt im TV und/oder Radio zu senden bzw. weiterzusenden, sowie diese im Internet und mobilen Portalen öffentlich zugänglich zu machen.
Darüber hinaus schließt dies das Recht ein, die Aufnahmen auf DVD, Blu-Ray bzw. CD zu vervielfältigen und diese entgeltlich und/oder unentgeltlich zu verbreiten. Die Teilnehmer erhalten zu Arbeitszwecken (nicht jedoch zur Veröffentlichung) eine Kopie der DVD, Blu-Ray bzw. CD-Aufnahmen kostenlos.
Die DTAG oder IBFB sind ist zum Zwecke der vorgenannten Nutzung der Aufnahmen dazu berechtigt, diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Künstlers zu kürzen und zu bearbeiten. Die vorgenannte Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb.
Bitte beachten Sie: Sollten Zweifel hinsichtlich der Auslegung der Wettbewerbsbedingungen bestehen, so ist allein der deutsche Text rechtsverbindlich. Die DTAG oder IBFB behält sich zumutbare Änderungen in Ablauf und Programm vor. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Lädt...